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   OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19   

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https://dejure.org/2020,45840
OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19 (https://dejure.org/2020,45840)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.11.2020 - 12 U 207/19 (https://dejure.org/2020,45840)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. November 2020 - 12 U 207/19 (https://dejure.org/2020,45840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anscheinsvermutung bei einem "Kettenauffahrunfall"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 280
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13

    Ungeklärter Ablauf eines Kettenauffahrunfalls - Oberlandesgericht Hamm klärt, wer

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Verursachung auch des Frontschadens durch den Auffahrenden nicht weniger wahrscheinlich ist als die Entstehung des Frontschadens unabhängig vom Heckaufprall (so auch OLG Düsseldorf, BeckRS 2014, 19007; OLG Hamm NJW 2014, 3790 ).
  • OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall; Höhe zu erstattender

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19
    Lässt sich eine Verursachung des Frontschadens durch den Auffahrenden also nicht feststellen, haftet der Nachfolgende nur für den ihm sicher zurechenbaren Heckschaden (OLG Hamm BeckRS 2010, 26798).
  • OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99

    Anspruch auf Ersatz des Frontschadens und weiterer immaterieller Schäden nach

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19
    Hierfür ist aber eine deutliche Wahrscheinlichkeit der Verantwortlichkeit des Schädigers für den Frontschaden vonnöten (so auch OLG Hamm, BeckRS 2007, 11057).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19
    Daher reicht alleine der Auffahrunfall als "Kerngeschehen" für einen Anscheinsbeweis nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfallereignisses bekannt sind, die als Besonderheit gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (vgl. BGH NJW 2012, 608 f. m. w. N.).
  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 101/71

    Schadensabgrenzung bei doppeltem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19
    Entsprechend dem bei einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO anwendbaren Beweismaßstab hat der Schädiger aber nur denjenigen Teil des Gesamtschadens zu tragen, der dem Umfang der von ihm mit Sicherheit verursachten Schäden im Verhältnis zu den übrigen Beschädigungen entspricht, die ihm nicht oder nicht mit hinreichender Sicherheit zugerechnet werden können (BGH NJW 1973, 1283 ; OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 18659).
  • OLG München, 12.05.2017 - 10 U 748/16

    Anscheinsbeweis bei Kettenauffahrunfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19
    Unter Anwendung dieser Grundsätze kommt zur Überzeugung des Senats eine Anscheinsvermutung für eine schuldhafte Verursachung des Heckaufpralls durch den letzten in der Kette auffahrenden Verkehrsteilnehmer grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn feststeht, dass das vorausfahrende Fahrzeug rechtzeitig hinter seinem Vordermann zum Stehen gekommen wäre (so auch OLG München, BeckRS 2017, 109598).
  • OLG Karlsruhe, 27.11.1981 - 10 U 80/81

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19
    Entsprechend dem bei einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO anwendbaren Beweismaßstab hat der Schädiger aber nur denjenigen Teil des Gesamtschadens zu tragen, der dem Umfang der von ihm mit Sicherheit verursachten Schäden im Verhältnis zu den übrigen Beschädigungen entspricht, die ihm nicht oder nicht mit hinreichender Sicherheit zugerechnet werden können (BGH NJW 1973, 1283 ; OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 18659).
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